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BVerwG, 30.05.1969 - VI B 23.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 18.03.1969 - Bf II 22/68
- BVerwG, 30.05.1969 - VI B 23.69
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1969 - VI B 23.69
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt es jedoch für die Annahme eines rechtsgrundsätzlichen Falles im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht - etwa durch zahlreiche Parallelfälle - eine über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).
- BVerwG, 20.01.1972 - VI B 35.71
Heranziehung der Durchführungsbestimmung (DB) zu § 3 Abs. 1 Wehrmachtfürsorge- …
Insoweit können sich daher der Klärung durch das Revisionsgericht zugängliche Grundsatzfragen nicht stellen (vgl. Beschlüsse vom 13. März 1969 - BVerwG VI B 22.68 - und vom 30. Mai 1969 - BVerwG VI B 23.69 -). - BVerwG, 17.07.1972 - VI CB 20.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begrenzung der …
Der Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht zugängliche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung können sich daher insoweit nicht stellen (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 1969 - BVerwG VI B 23.69 - und vom 20. Januar 1972 - BVerwG VI B 35.71 - [RiA 1972, 78]). - BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Irrevisibilität früheren, vor dem 8. Mai 1945 außer Kraft getretenen …
Der Gesichtspunkt, daß die zu entscheidenden Fragen möglicherweise einen größeren Personenkreis betreffen, gibt der Rechtssache ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 1969 - BVerwG VI B 23.69 - und vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - mit weiteren Nachweisen).